Schweigepflicht

Die Mitarbeiter:innen unterliegen der beraterischen Schweigepflicht gemäß § 203 StGB. Das bedeutet: Personenbezogene Daten und Informationen über die Gespräche dürfen nur mit Ihrer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung an Dritte außerhalb der Beratungsstelle weitergegeben werden (Ausnahme: bei Selbst- und Fremdgefährdung).